Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Haus am Fluss AG

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Benützung der Grundstückflächen (Haus am Fluss AG) und/ oder der Restauranträumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der Haus am Fluss AG an Kunden:innen. Sämtliche Offerten und Angebote der Haus am Fluss AG basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Gastes widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

2. Vertragsabschluss

Im Anschluss an die Reservierung durch den Kunden:innen erhält dieser vom Haus am Fluss eine schriftliche Reservierungsbestätigung (per E-Mail). Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservierungsbestätigung vom Haus am Fluss an den Kunden:innen zustande.

3. Leistungen, Zahlungen und Preise

3.1
Das Haus am Fluss verpflichtet sich, die vom Gast bestellten und vom Haus am Fluss schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen
3.2
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein.
3.3
Das Haus am Fluss ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde:in seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Haus am Fluss berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde:in ist für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
3.4
Sofern keine Anzahlung vom Haus am Fluss verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Ende der Veranstaltung vom Veranstalter per Kreditkarte zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Haus am Fluss berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.
3.5
Preisänderungen durch das Haus am Fluss bleiben ausdrücklich vorbehalten. Preisanpassungen sind jeweils bei Saisonwechseln üblich oder bei kurzfristigen und markanten Preiserhöhungen durch Lieferanten oder der Rohstoffpreise.
3.6
Das Haus am Fluss akzeptiert Bargeld und alle elektronischen Zahlungsmittel. Kryptowährungen werden nicht akzeptiert.

4. Haftung

4.1
Der Kunde:in haftet gegenüber dem Haus am Fluss für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten oder seine Veranstaltungsteilnehmenden verursacht werden. Das Haus am Fluss lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Kunden:in, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Kunden, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Veranstalters. Das Haus am Fluss kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Veranstalter verlangen.
4.2
Der Kunde:in ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er/Sie verpflichtet sich, das Haus am Fluss vor
sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive
Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des Veranstalters) aufgrund seiner Veranstaltung gegen das Haus am Fluss erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten
entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
4.3
Das Haus am Fluss haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, wird wegbedungen. Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt das Haus am Fluss keinerlei Haftung, für die vom Veranstalter:in bestellten, Leistungen.

5. Rücktritt des Haus am Flusss

5.1
Ist die vom Haus am Fluss Bello vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- & Reaktorunfälle, Streiks, Epidemien/ Pandemien unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) oder
andere vom Haus am Fluss Bello nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich,
kann das Haus am Fluss im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
5.2
Das Haus am Fluss ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Haus am Flusss in der Öffentlichkeit gefährdet werden kann oder der Veranstalter:in gegen Ziffer 12 dieser AGB verstösst. Allfällige Schadenersatzansprüche des Haus am Flusss gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6. Rücktritt des Kunden:in

Ist es dem Kunden:in infolge höherer Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- & Reaktorunfälle, Streiks, Epidemien/ Pandemien unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu beziehen, kann er/sie im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.

7. Veranstaltungszeiten

Die Veranstaltungszeiten werden bei Vertragsabschluss kommuniziert, resp. auf der Webpage veröffentlicht. Es gelten grundsätzlich immer die offiziellen Öffnungszeiten. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten ist abzusprechen und muss vergütet werden.

8. Meldung der Personenzahl

Der Kunde:in hat dem Haus am Fluss die endgültige Teilnehmerzahl (Garantiezahl) möglichst frühzeitig mitzuteilen. Die Auswahl der Speisen und Getränke muss bis spätestens 15 Arbeitstage (bei Gruppengrössen von über 80 Personen, 20 Arbeitstage) vor Anlass definiert werden. Bis 7 Arbeitstage (Bei Gruppengrössen von über 80 Personen, 15 Arbeitstage) vor dem Anlass kann die Personenanzahl gegenüber der unterzeichneten Offerte um maximal 20% reduziert werden, eine Aufstockung ist je nach Reservationsauslastung möglich, muss aber schriftlich durch das Haus am Fluss bestätigt werden. Danach sind keine Anpassungen mehr möglich und es wird die vereinbarte Personenanzahl / Anzahl Speisen in Rechnung gestellt.

Vom 6. Arbeitstag (bei Gruppengrössen von über 80 Personen, 14. Arbeitstag) bis zum Anlasstag sind keine Änderung des Angebots und der Personenzahl mehr möglich. Es wird die zuletzt gemeldete Personenzahl für die Verrechnung verwendet. Sollten mehr Personen als gemeldet am Anlass teilnehmen, so wird diese Personenzahl für die Rechnungsstellung geltend gemacht. Dies, sofern eine Bewirtschaftung der zusätzlichen Personen möglich ist.

Das Haus am Fluss behält sich vor, eine frühzeitigere Definition des Angebots und der Personenzahl individuell und auf schriftlichem Weg mit dem Kunden zu definieren. Dies gilt insbesondere bei Gruppengrössen ab 80 Personen, oder bei exklusiver Miete der Räumlichkeiten/ Flächen.

9. Annullierungsbedingungen Gruppenreservationen ab 9 Personen mit oder ohne F&B Leistungen

9.1
Absagen einer Gruppenreservierung (ab 9 Personen) müssen dem Haus am Fluss möglichst frühzeitig und schriftlich
mitgeteilt werden. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als
auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show).
9.2
Bei Gruppenreservationen, die bis zum 15. Arbeitstag vor dem Anlasstag stornieren, kann 100% des geleisteten Beratungs- und Projektkoordinationsaufwand (in der Offerte definiert, mind. CHF 400.00 exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt werden. Danach gelten folgende Annullierungsbedingungen:

Ab dem 30. bis 16. Arbeitstag vor Anlasstag: 50% der in der Offerte definierten Konsumation inkl. kalkuliertem Getränkeumsatz (mit der zuletzt gemeldeten Personenzahl, gemäss Abs. 8.) bzw. mindestens Mindestkonsumation, wenn der offerierte Betrag diese unterschreitet.èDiese Abstufung gilt nur für Gruppen welche 80 und mehr Personen umfassen

Vom 15. bis 4. Arbeitstage vor Anlasstag: 75% der in der Offerte definierten Konsumation inkl. kalkuliertem Getränkeumsatz (mit der zuletzt gemeldeten Personenzahl, gemäss Abs. 8.) bzw. mindestens Mindestkonsumation, wenn der offerierte Betrag diese unterschreitet.

3. – 0. Arbeitstage vor Anlasstag: 100% der in der Offerte definierten Konsumation inkl. kalkuliertem Getränkeumsatz (mit der zuletzt gemeldeten Personenzahl, gemäss Abs. 8.) bzw. mindestens Mindestkonsumation von CHF 30.00 pro Person, wenn der offerierte Betrag diese unterschreitet.

Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des Haus am Flusss in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.

9.3
Es ist dem Haus am Fluss vorbehalten Stornierungen aufgrund von behördlichen Bestimmungen oder ausserordentlichen

Begebenheiten nach eigenem Ermessen vorzunehmen, ohne weitere Ansprüche gegenüber dem Kunden.

11. Raumnutzung/ Platzierung/ Bewilligungen

11.1
Das Haus am Fluss behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters:in entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Kunden:in bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Haus am Fluss.
11.2
Das Haus am Fluss übernimmt die Platzierung der Gäste. Grundsätzlich wird das in der Food Hall vorhandene Mobiliar bereitgestellt. Spezielle Sitzordnungen werden nicht berücksichtigt, sofern nichts anderes in der Offerte vermerkt wurde. Die Platzierung wird in allen Fällen mit optimaler Verteilung durch das Haus am Fluss definiert. Die behördlichen Mindestabstände werden zu jederzeit eingehalten. Stühle, Tische und Bänke dürfen von den Gästen nicht selbständig umplatziert werden.

11.3
Die Möglichkeiten in der Bar und auf dem Gelände richten sich nach der vorgegebenen Betriebsbewilligung der Stadt Zürich. Diese ist zwingend einzuhalten. Alle Sicherheits- und Betriebsrelevanten Themen sind mit dem Haus am Fluss abzusprechen.

12. Feuerpolizeiliche Regelungen/andere Sicherheitsvorschriften/ Anbringen von Dekorationsmaterialien

12.1
Der Kunde:in verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Haus am Flusss, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbotes usw., einzuhalten. Auch durch den Veranstalter:in eingebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.
12.2
Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des Haus am Flusss. Der Kunde:in haftet für jegliche am Haus am Fluss daraus entstehenden Schäden.
12.3
Die vorübergehend erlassenen Vorgaben und Massnahmen von verschiedensten offiziellen Behörden zur Öffnung von gastronomischen Betrieben, ist in jedem Fall und unabhängig in welcher Form (mit oder ohne Reservation) ein Besuch erfolgt, zwingend einzuhalten und bindend. Die Regelungen sind im Eingangs- und Barbereich ersichtlich. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben kann das Haus am Fluss vom Hausrecht Gebrauch machen und die Gäste des Platzes verweisen. Der Kunde:in ist für ein daraus entstehenden Schaden am Haus am Fluss haftbar. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben und Massnahmen werden jegliche Haftungsansprüche von Dritten abgewiesen.

13. Drucksachen/Medienanzeigen

Die Verwendung von Logos/ Bildern des Haus am Flusss in jeglicher Form durch den Kunden:in bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das Haus am Fluss berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde:in ist für den daraus entstehenden Schaden am Haus am Fluss haftbar. Professionelle Video- und Bildaufnahmen auf dem Gelände des Haus am Flusss bedingt einer schriftlichen Bestätigung.

14. Verpflegung

Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde:in verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke des Haus am Flusss zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt. Es ist nicht gestattet Speisen und Getränke, welche nicht vom Haus am Fluss verkauft wurde in der Bar oder auf dem Gelände des Haus am Flusss zu konsumieren.

15. Epidemie/ Pandemie (z.B. COVID-19)

Das Haus am Fluss hält sich strikt an die behördlichen Vorgaben zum Schutz der Gäste und Mitarbeitenden während einer Epidemie/ Pandemie. Die Schutzmassnahmen können jederzeit durch die Behörden geändert werden und müssen entsprechend laufend angepasst werden. Das Haus am Fluss garantiert seinen Gästen und Mitarbeitenden einen sorgfältigen Umgang im Bereich der Hygiene und der Schutzmassnahmen. Jeder Gast trägt eine Eigenverantwortung und ist zur Einhaltung der vorgegebenen Schutzmassnahmen verpflichtet. Die entsprechenden Massnahmen werden am Eingang des Haus am Flusss kommuniziert. Das Nichteinhalten der behördlichen Schutzmassnahmen kann zu einer Wegweisung und einem Hausverbot führen. Der Gast ist für ein daraus entstehenden Schaden am Haus am Fluss haftbar. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben und Massnahmen werden jegliche Haftungsansprüche von Dritten abgewiesen.

16. Anwendbares Recht /Gerichtsstand

Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.

Zürich, Mai 2023